Meine Schwerpunkte sind …
Familienrecht
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, welche durch Ehe, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen eine Vormundschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. Ich vertrete Sie hierbei als Fachanwältin sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Meine anwaltliche Tätigkeit umfasst hierbei unter anderem:
Prüfung von Eheverträgen sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Betreuung von Ehescheidungsverfahren
Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus den Bereichen Kindes- und Ehegattenunterhalt, Güterrecht, Hausrat und Versorgungsausgleich
Vertretung bei rechtlichen Problemen im Rahmen der elterlichen Sorge und des Umgangs
Mietrecht- und Wohnungseigentumsrecht
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Vermieter und Mieter einer Wohnung oder eines gewerblich genutzten Objekts. Ebenso befasst es sich mit den rechtlichen Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander oder der Eigentümergemeinschaft insgesamt.
Zu dem Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts gehören weiterhin Fragestellungen und rechtliche Probleme des Pacht-, Makler- und Nachbarrechts.
Als Fachanwältin vertrete ich Sie unter anderem in den folgenden Bereichen:
Erstellung und Prüfung von Mietverträgen und Untermietverträgen
Durchführung von Räumungsverfahren, Abwehr unberechtigter Kündigungen
Prüfung von Nebenkostenabrechnungen
Durchsetzung von Ansprüchen bei Mängeln der Mietsache sowie bzgl. der Mietkaution
Durchführung von Beschlussanfechtungsverfahren
Vertretung in Verfahren über den Entzug von Wohnungseigentum
Beratung und Prüfung von Fragen ordnungsgemäßer Verwaltung, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Hausgeld